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Rückstellungsarten Bilanz Versicherungsmathematik


Versicherungsmathematik - Rechnungszins


Der Rechnungszins ist jener Zinssatz, der bei der Ermittlung der Barwerte für die Abzinsung der künftigen Leistungen verwendet wird. Damit entspricht der Rechnungszins dem Ausmaß der angenommenen, weiteren Verzinsung eines angesammelten Reserveguthabens oder einer Deckungsrückstellungen.

Höhe des Rechnungszinses

Die Höhe des Rechnungszinses entspricht der Erwartung in den Ertrag der zukünftigen Veranlagung. Je höher also der Rechnungszins angesetzt wird, umso geringer ist die erforderliche Rückstellung zu bilden.
Die Wahl der Höhe des Rechnungszinses obliegt grundsätzlich der Verantwortung des Aktuars, wobei es je nach Bilanzierungsmethode unterschiedliche Vorgaben gibt.
Rechnungszins im Steuerrecht
Im österreichischen EStG ist der Rechnungszins fix mit 6% vorgegeben.
Rechnungszins im UGB / RLG
Unter Hinweis auf das Fachgutachten KFS/RL 2 und 3 des Fachsenats für Handelsrecht und Revision über die Grundsätze der Bilanzierung von Pensionsverpflichtungen nach dem RLG ist der Rechnungszins so zu wählen, dass die künftigen Pensionserhöhungen (Wertanpassungen) berücksichtigt werden. In der Praxis ergeben sich dadurch Rechnungszinssätze zwischen 3 % und 4 %.
Nach Möglichkeit wird der Zinssatz im Hinblick auf die Bilanzkontinuität längerfristig beibehalten.
Rechnungszins in IFRS
Der Zinssatz, der zur Diskontierung herangezogen wird, ist in Anlehnung an jene Renditen zu bestimmen, die am Bilanzstichtag für erstrangige, festverzinsliche Industrieanleihen erzielt werden. Wenn es jedoch keinen liquiden Markt für erstrangige, festverzinsliche Industrieanleihen gibt, sind Marktrenditen für Regierungsanleihen zu verwenden. [IAS 19.78]
Der Rechnungszinssatz wird jeweils zum Bewertungsstichtag neu festgelegt.



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