Versicherungsmathematik
Bauer + Odehnal KG
Bei der Berechnung der Rückstellung für künftige Verpflichtungen an Mitarbeiter wird jener Wert ermittelt,
der bei planmäßigem Verlauf dem bereits angesparten Betrag zum Stichtag entspricht. Der planmäßige Verlauf kann dadurch gekennzeichnet sein,
dass z.B. eine möglichst gleichmäßige Verteilung auf die Aktivzeit erreicht wird oder eine möglichst präzise Erfassung der aktuell
bereits erreichten Anwartschaften abgebildet wird.
In die Höhe der Rückstellung fließen u.a. der gewählte Rechnungszins, die Sterblichkeiten und Invalidisierungsraten sowie
die Verheiratungswahrscheinlichkeiten gemäß der Sterbetafel, aber auch Gehaltsentwicklungen und Fluktuation ein.
Die einzelnen Verfahren unterscheiden sich zumeist in der Beurteilung von Änderungen der Ansprüche, wie sie etwa durch regelmäßige Erhöhungen stattfinden.
Mittwoch, 27.9.2023 | © Mag. S. Odehnal, Juni 2018 | Kontakt - Impressum - Datenschutz - Datenübertragung |