Versicherungsmathematik
Bauer + Odehnal KG
Das Teilwertverfahren ist ein Ansammlungsverfahren, bei dem der zu erreichende Zielwert durch jährliche, gleich hohe Zuführungsraten
erreicht werden soll.
Bei einer Änderung der Ansprüche, z.B. einer Anpassung gemäß Gehaltsveränderung, werden sowohl die bereits gebildete
Rückstellung wie auch die künftige Zuführungsrate im selben Ausmaß der Anpassung verändert.
Damit wird bei steigenden Ansprüchen die aktuelle Rückstellung sofort auf das Ausmaß der erhöhten Zusage angehoben und somit angenommen,
dass die erhöhten Ansprüche bereits ab Beginn der Zusage bestanden hätten. Für den weiteren Verlauf kann mit gleich hohen,
jährlichen Zuführungen kalkuliert werden.
Das Teilwertverfahren wird überwiegend in der handelsrechtlichen Bewertung verwendet.
Für den steuerrechtlichen Ansatz ist es nicht erlaubt.
Freitag, 13.9.2024 | © Mag. S. Odehnal, Juni 2018 | Kontakt - Impressum - Datenschutz - Datenübertragung |