Argus - Statutsdaten
Die für die Berechnung der Pensionsrückstellung erforderlichen Grundlagen werden als Statut erfasst.
In Argus kann vom Anwender pro Modell immer nur ein Statut erfasst werden.
allgemeine Berechnungsgrundlagen
Neben der Möglichkeit, ein Statut selbst zu definieren, können auch vordefinierte Statute hinterlegt werden.
Diese Option bietet einerseits die Möglichkeit, wechselnde Personendaten nach ein und dem selben Statut zu berechnen,
andererseits können somit Anwender, die in der komplexen Materie der Statusbeschreibung nicht geschult sind,
rasch Berechnungen über eine Personengruppe erstellen.
allgemeine Berechnungsgrundlagen
Grundsätzlich sind bei allen Rückstellungsarten folgende Angaben erforderlich
- Berechnungsstichtag
- Pensionsalter; fix vorgegebenen oder automatisch berechnet das jeweils frühestmögliche Datum gem. ASVG
- Witwenübergang und Endalter für Waisenpensionen
aktuelle Version
Argus 2024.II
Februar 2024
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