Argus - Statutsdaten Pensionshöhe
Die im Statut definierte Alterspension wird durch folgende Parameter beschrieben.
Pensionshöhe
Zur Berechnung der Alterspension kann aus drei verschiedenen Möglichkeiten gewählt werden,
wobei abhängig vom gewählten Berechnungsmodell unterschiedliche weitere Eingabefelder geöffnet werden.
- fixer Prozentsatz des letzten Gehaltes vor Pensionsantritt
- Prozentsatz vom letzten Gehalt vor Pensionsantritt,
wobei die Höhe des Prozentsatzes abhängig von der Anzahl der zurückgelegten Dienstjahre ermittelt wird.
Zusätzlich kann die Höhe des Prozentsatzes auch noch abhängig von einer festzulegenden Grenze in
unterschiedlicher Höhe definiert werden. Ebenso können ein Sockelbetrag und Maximalgrenzen hinzugefügt werden.
- fix vorgegebener Betrag, der für jede Person erfasst werden muss
Wertsteigerung
Sollten im Pensionsstatut Faktoren zur Valorisierung (Werterhaltung) der Pension unwiderruflich zugesagt sein,
sind diese auch bei der Berechnung der Rückstellung zu berücksichtigen.
- Wertsteigerung in der Anwartschaftsphase
Eine entsprechende Formulierung wäre z.B.:
"Die Pension wird per 2008 mit 10.000,- festgelegt und erhöht sich jährlich um 2%."
Ob eine Wertsteigerung auch steuerlich zulässig ist und somit auch bei der steuerlichen Rückstellung berücksichtigt werden kann,
ist im Einzelfall zu prüfen
- Wertsteigerung in der Leistungsphase
Eine entsprechende Formulierung wäre hier z.B.:
"Die laufende Pension wird jährlich um 2% erhöht."
aktuelle Version
Argus 2023.I
Jänner 2023
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Definition Pensionshöhe