Argus - Berechnungsverfahren
Die Berechnung der Pensionsrückstellungen erfolgt entsprechend den jeweiligen Vorschriften nach den steuerrechtlichen
und/oder den Grundsätzen des UGB.
Steuerrecht
Unter Beachtung der Vorschriften des Einkommensteuergesetzes (EStG 1988) erfolgt die Berechnung der
steuerrechtlichen Rückstellungen nach dem Gegenwartswertverfahren mit einem Rechnungszins von 6%.
Die Sterbetafel kann gewählt und in ihren Ausprägungen (Zahlweise, Witwenübergang) angepasst werden.
Bei Bedarf werden künftige Wertsteigerungen (z.B. weil diese fix vereinbart sind) in der Berechnung der
steuerrechtlichen Rückstellung berücksichtigt.
UGB
Bei der Berechnung der Pensionsrückstellung nach UGB kann zwischen dem Gegenwartswertverfahren
und dem Teilwertverfahren gewählt werden.
Der Rechungszins und die Sterbetafel sind zu definieren, wobei bei die Sterbetafel die erforderlichen Ausprägungen
(Zahlweise, Witwenübergang) festzulegen sind.
aktuelle Version
Argus 2023.I
Jänner 2023
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Berechnungsverfahren