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Rückstellungsarten Bilanz Versicherungsmathematik


IFRS - international financial reporting standards
IAS 19 - Ergebnis


Im Wesentlichen beziehen sich die Vorschriften des IAS 19 über die erforderlichen Angaben auf leistungsorientierte Pläne. [19.120]

erforderliche Angaben

Gemäß IAS 19.120 sind die Angaben so zu gestalten, dass die Art des Planes und dessen finanzielle Auswirkungen hinreichend beschrieben werden. Die wichtigsten Angaben sind demnach:
  • eine Beschreibung des Planes
  • eine Beschreibung der gewählten versicherungsmathematischen Methode
  • eine Überleitungsrechnung der Eröffnungs- und Schlusssalden, mit detaillierter Betrachtung folgender Positionen
    • laufender Dienstzeitaufwand
    • Zinsaufwand
    • versicherungsmathematische Gewinne und Verluste
    • gezahlte Leistungen
    • nachzuverrechnender Dienstzeitaufwand
    • Plankürzungen und Planabgeltungen
    • Angaben über die Inanspruchnahme der Korridorregelung
  • Annahmen über die erwarteten Gehaltssteigerungen und der Fluktuation
  • Annahmen bezüglich der Abzinsungssätze



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