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Rückstellungsarten Bilanz Versicherungsmathematik


Unterschiede zwischen UGB und IFRS


Die beiden Rechnungslegungssysteme UGB und IFRS unterscheiden sich vor allem in der grundsätzlichen Zielsetzung sowie der Ausrichtung und Gewichtung von Interessen. Obwohl die österreichischen Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung und die Grundsätze im Framework des IAS / IFRS in weiten Bereichen vergleichbar sind, liegt der Unterschied in der relativen Wertigkeit dieser Grundsätze zueinander.

Vorsichtsprinzip - Zuverlässigkeit

Während für den österreichischen Jahresabschluss das Vorsichtsprinzip dominiert, ist nach IFRS die Zuverlässigkeit der Rechnungslegung vorrangig. Diese umfasst auch die Grundsätze der wahrheitsgetreuen Darstellung und der Objektivität. Weiters ist nach IFRS die sachliche Periodenabgrenzung (matching principle) tendenziell wichtiger als das Vorsichtsprinzip nach österreichischen Grundsätzen.

Bilanzierungsfähigkeit

Ein grundlegender Unterschied zwischen IFRS und UGB besteht in den Kriterien für die Bilanzierungsfähigkeit. Nach IFRS ist sie dann gegeben, wenn ein wirtschaftlicher Nutzenfluss wahrscheinlich ist und Kosten und Wert des Postens zuverlässig bestimmt werden können. Hier ist die österreichische Rechtslage für Aktiva eher enger, für Passiva weiter. Diese Grundsätze können zu komplett unterschiedlichen Ansätzen von Rückstellungen führen. Nach IFRS ist der beste Schätzwert im Rahmen der möglichen Werte anzusetzen, zumindest aber der niedrigste Wert. Ist eine Schätzung praktisch nicht möglich, wird keine Rückstellung gebildet, im Anhang zur Bilanz wird darauf hingewiesen. Nach UGB greift bei Unsicherheit das Vorsichtsprinzip, wonach eher ein höherer Wert, uU sogar der höchste Wert rückgestellt werden muss.



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